The LostLift Database
Removal good: Alfred Hauptmann
Provenance:
Zoll / Customs
Transport (Land) / Transport (overland)
Fa. Schenker & Co.
Freiburg i. Brsg. -> Bremen
EUR
StAB 4,54 Rü 5320. Fa. Schenker & Co., Zweigniederlassung Freiburg i. Brsg.
Der für diesen Transport zuständige Mitarbeiter von der Fa. Schenker in Freiburg hieß: Herr Laber. Die Verpackung fand am 23.6.1939 statt.
Lagerung / Storage
Fa. Bremer Lagerhaus-Gesellschaft BLG
Bremen, BLG Lagernr. 4396a.
EUR
StAB 4,42/3-85 (Schenker & Co.), StAB 4,54 Rü 5320
Beschlagnahmung / Confiscation
Transport (Land) / Transport (overland)
Versteigerung / Auction
Gerichtsvollzieher Kühling, Gustav und Berthold, Hermann
Bremen, Emder Straße, Schuppen 3
9408
RM
J 720, D R II 232/42
Bremer Nachrichten 26.6.1942 und StAB 4,44/2 - 193. Die zwei erhaltenen Seiten des Versteigerungsprotokolls beinhalten leider nur Mobiliar und Brücken, nicht aber die Kunstwerke.
Kauf / Purchase
Sammlung antiker Plastiken/Heiligenfiguren (alte Holzschnitzereien): einige dieser mittelalterlichen Holzskulpturen wurden im Jahr 1924 im Rahmen der Ausstellung "Mittelalterliche Kunst des Oberrheins" im Augustinermuseum in Freiburg ausgestellt).
EUR
StAB 4,54 Rü 5320, StAB 4,44/2 - 193 und Bremer Nachrichten 26.6.1942
Kauf / Purchase
Kauf / Purchase
? (Käufer in Bremen) Mönnich (auch: Mounich geschrieben)
Pos. 1: 1 Kleiderschrank, 2 Betten m. Auflage, 1 Waschkommode, 1 kl. Sessel, 1 Handtuchhalter, 1 Handtuchhalter, 1 Bord: 1.150 RM; Pos. 25: 1 Gartentisch, 3 Sessel: 200 RM
1350
RM
J 720
StAB 4,44/2 - 193
Kauf / Purchase
? (Käufer in Bremen) Reumschüssel
Pos. 11: 1 Ständerlampe ohne Schirm: 25 RM
25
RM
StAB 4,44/2 - 193
Kauf / Purchase
Günther (Käufer in Bremen) Oesselmann
Pos. 16: 1 kl. Nähtisch m. Hocker: 10 RM; Pos. 21: 5 kl. Tische: 230 RM; Pos. 34: 1 Brücke: 875 RM
1115
RM
StAB 4,44/2 - 193
Kauf / Purchase
? (Käufer in Bremen) Wessler/Weßler
Pos. 4: 1 Nähmaschine: 90 RM; Pos. 5: 1 Damen-Schreibtisch m. Sessel: 81 RM; Pos.: 7: 1 Buffet, 1 Kredenz, 1 Tisch, 6 Stühle: 250 RM; Pos. 12: 2 Leder-Klubsessel: 450 RM; Pos. 13: 10 eich. Schränke (zusammensetzbar): 400 RM
1271
RM
StAB 4,44/2 - 193
Kauf / Purchase
Georg (Käufer in Bremen) Rüdemesser/Rudermesser
Pos. 6: 1 kl. Tisch: 48 RM; Pos. 27: 1 Liegestuhl: 15 RM.
63
RM
StAB 4,44/2 - 193
Kauf / Purchase
Kauf / Purchase
Friedrich M. ? (Käufer in Bremen) Schulz
Pos. 18: 1 Kommode (antik): 300 RM, Pos.: 19: 1 kl. Schränkchen: 15 RM; Pos. 33: 1 Brücke: 375 RM
690
RM
StAB 4,44/2 - 193
Kauf / Purchase
Kauf / Purchase
Kauf / Purchase
Kauf / Purchase
Arnold Blome
Pos. 15: 1 Sessel: 165 RM
165
RM
StAB 4,54 Ra 520 (Allerdings ist im VP der Name Blume eingetragen. Da bisher kein anderer Käufer mit Namen Blume erschienen ist, gehen wir von einem Schreibfehler aus.)
Gutachten / Expertise
Hermann Gombert
(Wert-)Gutachten über 27 mittelalterliche Holzskulpturen: 47.600 DM.
EUR
StAB 4,44/2 - 193
Gutachten / Expertise
Gutachten / Expertise
Christian Heusinger von
Gutachten über Gemälde, 6 mittelalterliche Pergamentminiaturen, 4 Aquarelle, 2 Silhouetten, 2 Familienporträts.
EUR
StAB 4,44/2 - 193
Gutachten / Expertise
Julius Bissier
Julius Bissier wurde um ein Wertgutachen über seine eigenen Werke, die im Besitz von Selma und Alfred Hauptmann waren, zu gutachten.
EUR
StAB 4,44/2 - 193
Gutachten / Expertise
Otto Schoener
Otto Schoener hat ein Gutachten über die in dem zweiseitigen Versteigerungsprotokoll vom 26.6.1942 aufgeführten Möbel und Teppiche erstellt. Seine errechnete Summe von 20.000 DM wird als Schadensausgleich angenommen.
EUR
StAB 4,54 Rü 5320 und StAB 4,44/2-193
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Streitwert: 1.200.000 DM. Beim Landesamt für Wiedergutmachung wird ein Teilbeschluss über die im Versteigerungsprotokoll aufgeführten Möbel und Teppiche über 20.000 DM fesgesetzt.
In einem Teilbeschluss vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen wurde am 26.6.1963 die Zahlung von 47.600 DM über ein Konvolut von 27 Kunstgegenständen festgelegt.
Ein weiterer Teilbeschluss wurde am 25.1.1965 in Höhe von 5.600 DM festgesetzt.
20000
DEM
StAB 4,54 Rü 5320 und nach einer Verweisung vom 9.9.1960 vom Landesamt für Wiedergutmachung Bremen an die Wiedergutmachungskammer beim Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen für die Gegenstände, die nicht im Versteigerungsprotokoll vom 26.6.1942 aufgeführt sind (v.a. Kunstgegenstände): StAB 4,44/2-193.
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
Streitwert: 1.200.000 DM. Beim Landesamt für Wiedergutmachung wird ein Teilbeschluss über die im Versteigerungsprotokoll aufgeführten Möbel und Teppiche über 20.000 DM fesgesetzt.
In einem Teilbeschluss vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen wurde am 26.6.1963 die Zahlung von 47.600 DM über ein Konvolut von 27 Kunstgegenständen festgelegt.
Ein weiterer Teilbeschluss wurde am 25.1.1965 in Höhe von 5.600 DM festgesetzt.
128200
EUR
StAB 4,44/2-193.
StAB 4,54 Rü 5320 und nach einer Verweisung vom 9.9.1960 vom Landesamt für Wiedergutmachung Bremen an die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Bremen für die Gegenstände, die nicht im Versteigerungsprotokoll vom 26.6.1942 aufgeführt sind (v.a. Kunstgegenstände).
Restitution / Restitution
Staats- und Universitätsbibliothek Bremen
46 Bücher aus dem Besitz Alfred Hauptmanns am 29.1.1943 über die Versteigerung von Umzugsgut jüdischer Emigranten in Bremen an die Stadtbücherei Bremen gegangen. Provenienzeintrag der SUUB: Juden-Auktion 5.
Manche mit Eintrag: "Alfred Hauptmann, stud. med. 1900", "Dr. Hauptmann, Heidelberg 1906"
Restituiert an die Erben im Okotber 2006.
(siehe Lost-Art)
EUR
http://www.lostart.de/Webs/DE/Datenbank/EinzelobjektSucheSimpel.html?cms_param=EOBJ_ID%3D526050%26SUCHE_ID%3D28209980%26_page%3D0%26_sort%3D%26_anchor%3Dresult
Further information
Im Bremer Rückerstattungsverfahren (StAB 4,54 Rü 5320 und StAB 4,44/2 - 193) herrschte lange Zeit Unklarheit über die zu verhandelnden Gegenstände, vor allem auch über den Verbleib der Kunstsammlung der Familie. Das in Bremen erhaltene zweiseitige Versteigerungsprotokoll vom 26.6.1942 belegt nur den Verkauf von Mobiliar und Teppichen, aber über den Verbleib der restlichen Gegenstände (inklusive der Kunstsammlung) aus den zwei Liftvan wird im Laufe des sehr langjährigen Verfahrens nichts herausgefunden.
Da auch eine Versteigerung von Kunstwerken in Freiburg stattgefunden hat (es stellt sich erst im Laufe der Verfahrens heraus, dass der Kunsthändler Max Sasse am 22. April 1939 im Haus der Hauptmanns die Gegenstände versteigert hat, die nicht mit ins Ausland genommen werden sollten und auch nicht identisch sind mit denen, die ins auf den Umzugsgutlisten aufgeführt wurden) wird auch dort nach Hinweisen zum Verbleib der wertvollen Kunstobjekte, die in die Liftvans verpackt wurden, gesucht.
Em Ende bleibt das Verfahren in Bremen (auch als nachgewiesener Ort der Beschlagnahmung des Umzugsguts) und wird auch dort mit mehreren Teilbeschlüssen zu Schadensersatzzahlungen entschieden.
Interessant ist in dem Zusammenhang, dass im Inserat für die Versteigerung (Bremer Nachrichten 26.6.1942) explizit angeboten wird: (neben dem Mobiliar und den Teppichen und Brücken) "...Eisschränke (Frigidaire), Nähmaschine, Gasherd, ärztl. Instrumente, Ölgemälde, Heiligenfiguren (alte Holzschnitzereien), Kristall- und Porzellansachen, Kleidung u. Wäsche, Haus- u. Küchengeräte und viele nicht genannte Gegenstände...". Desweiteren wurden im Jahr 2006 bereits Restitutionen von Büchern aus der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen an die Erben der Familie durchgeführt. Im Januar 1943 wurden nachweislich Bücher mit Eigentümernachweisen von Alfred und Selma Hauptmann an die Biblitothek aus den damals genannten "Juden-Auktionen" abgegeben. Der Verbleib und die "Verwertung" der Gegenstände aus den Liftvans in Bremen also bestätigt.
Selma Hauptmann hatte bereits 1942 mit der amerikanischen Regierung Kontakt aufgenommen und über den Entzug der Kunstwerke berichtet. Dazu legte sie eine handschriftliche Liste mit den Aufstellungen vor, die sie vor ihrer Ausreise selbst erstellt hatte. Das Bremer Rückerstattungsverfahren endete 1968.
Nach dem Krieg wurde in der Wohnung des Mitarbeiters der Fa. Schenker, der bei dem damaligen Transport dabei war, eine Durchsuchung veranlasst, weil er verdächtigt wurde, Eigentum der Hauptmanns unterschlagen zu haben. Es wurde nichts gefunden. (vgl. Aussage Selma Hauptmann am 10.11.1960 in StAB 4,44/2 - 193)
Kurz vor der Auswanderung hatten Alfred und Selma Hauptmann Kunstwerke in Freiburg dem Kunsthandel zum Verkauf übergeben (Selma Hauptmann nennt "Frau Göhringer", der Alfred Hauptmann eine "Madonna von Straßburg" übergeben hatte ).
Kurz nach der Auswanderung von Selma Hauptmann wurden "Sachen, die in Freiburg versteigert werden sollten", gesondert in der Wohnung aufgestellt.
Für die im Umzugsgut mitgenommenen Sachen hatte Selma Hauptmann eine Genehmigung bekommen, für die sie eine Gebühr von "ein paar hundert Mark" bezahlt hatte. Auch die Gebühr für die angeordneten Schätzungen der Kunstgegenstände musste sie bezahlen.
Fa. Schenker in Freiburg teilte 1960 mit, dass die Liftvans unter Aufsicht des Zollamtes verladen und verblompt wurden.