The LostLift Database
Removal good: Bruno Gabriel
6 Koffer
B.G. Nr. 98/103 (6 Koffer)
Provenance:
Umzugsgutliste / Inventory
[gesamte Liste unter Dokumente einsehbar]
enthält u.a. Möbel, Gaskochherd, Doppelbettcouch, 14 gerahmte Bilder, 3 Teppiche, 5 Brücken, Fotoapparat, Bettwäsche, Kleidung, elektr. Ofen, Bosch Kühlschrank, Siemens Heimbügler, Siemens Tischfächer, Miele Elektrowaschmaschine, Nähmaschine, Dampfbügeleisen, Staubsauger, ovaler Spiegel uvm. Außerdem: 2 Trauringe, silberne Taschenuhr, 2 Sportuhren (Stahl), Silberbesteck uvm.
EUR
StAHH 213-13_10063
Überweisung / Bank transfer
Transport (Land) / Transport (overland)
Fa. Rudolph und Sohn
Stendal -> Hamburg
EUR
StAHH 213-13_10063 Im Rückerstattungsverfahren wird ein Guthaben des Gabriel Bruno bei der Firma Rudolf und Sohn von 2040,80 RM erwähnt, von der Oberfinanzdirektion jedoch als nicht festgestellt angesehen. Die Rechnung der Fa. Rudolph und Sohn über den Transport des Umzugsgutes ist auf den 22.05.1939 datiert.
Transport (Land) / Transport (overland)
Lagerung / Storage
Beschlagnahmung / Confiscation
Gestapo Hamburg
Die Speditionsfirma Fa. Röhlig & Co. teilte der von Bruno Gabriel beauftragten Spedition Fa. Rudolph & Söhne am 14.11.1940 mit, dass sein im Hamburger Freihafen lagerndes Umzugsgut am selbigen Tag von der Gestapo Hamburg beschlagnahmt wurde. Laut Beschluss der Wiedergutmachungskammer am Landgericht Hamburg am 16. Dezember 1940 entzogen.
EUR
Nr. II B 2 -2501/40, I/107
StAHH 213-13_10063
Versteigerung / Auction
Fa. Carl F. Schlüter
In einem Schreiben vom 22.02.1941 bestätigt die Gestapo Hamburg Beschlagnahmung und Versteigerung des Umzugsgutes von Bruno Gabriel und fordert Fa. Rudolph & Sohn zur Überweisung des Restguthabens auf. Schlüter listet die Versteigerung unter Abrechnungsnummer 1592 am 16.12.1940. Versteigert wurde das Umzugsgut höchstwahrscheinlich verteilt vom 05. bis zum 7. Dezember 1940 (s. Versteigerungsanzeige).
Aufstellung von Umzugsgut nach Liste des Versteigerers Carl F. Schlüter (Abrechnungsnr. 1592). In der verlinkten Versteigerungsanzeige vom 4. Dezember 1940 deuten der Bosch Kühlschrank und das Datum auf einen Teil des Umzugsgutes von Bruno Gabriel hin.
10264
RM
Abr. 1592
Gegenstand: lt. Aufstellung
Nettobetrag: 8.624,30 RM
Bemerkungen: ---
StAHH 314-15_30 UA 15
StAHH 314-15_30 UA 17
StAHH 213-13_10063
Kauf / Purchase
Schlüter datiert seine Abrechnung mit dem 13.12.2026
[gesamtes Versteigerungsprotokoll unter Dokumente einsehbar]
enthält u.a. Amrmorfigur Nr.16: "Nathan" (13 RM), Nr. 138: 1 Bosch Kühlschrank (350 RM), Nr. 149: 14 versch. Bilder (12 RM), Nr. 154: 1 Aquarell (2 RM), Nr. 161-165: 5 Brücken (insg. 951 RM), Nr. 166-167: 2 Teppiche (1680 bzw. 500 RM), Nr. 122: 1 Couchsofa, 2 Sessel (590 RM), Möbel, Kleidung, Wäsche, Teppiche, Pelze, Porzellan uvm.
EUR
Abr. 1592
StAHH 213-13_10063
Versteigerung / Auction
91
RM
Abr. 1595
Gegenstand: 5 Gemälde
Nettobetrag: 76,70 RM
Bemerkungen: ---
StAHH 314-15_30 UA 15
StAHH 314-15_30 UA 17
StAHH 213-13_10063
Kauf / Purchase
Überweisung / Bank transfer
Fa. Rudolph und Sohn
Polizeikasse Hamburg, lt. Schreiben der Fa. Rudolph & Sohn handelt es sich bei den 2040,80 RM um von Bruno Gabriel hinterlegtes Frachtguthaben, das im Auftrag der Gestapo an die Polizeikasse überwiesen werden musste.
2040,80
RM
StAHH 213-13_10063
Überweisung / Bank transfer
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Landgericht Hamburg, Wiedergutmachungsamt
Zunächst am 26.12.1946 beim Control Office für Germany u. Austria Overseas angemeldet. Gabriels Rechtsvertreter meldete außerdem am 08.05.1948 Rückerstattungsansprüche beim Zentralamt für Vermögensverwaltung (209) Bad Nenndorf an. Anmeldung der Rückerstattungsangelegenheit beim Zentralamt für Vermögensverwaltung (Britische Zone) am 26.06.1950. Beschluss von 27.03.1952 vom Wiedergutmachungsamt Hambrug an die Wiedergutmachungskammer am Landgericht Hamburg verwiesen. Im einem Beschluss vom 28.05.1952 wurde ein Schadensersatzanspruch über 20.000 RM festgestellt, der zum Zeitpunkt des Beschlusses jedoch keine Auszahlung in DM ermöglichte. Am 16.12.1955 bot das Hanseatische Oberlandesgericht einen Vergleich an, der eine Schadensersatzzahlung von 25.000 DM beinhaltete. Bruno Gabriel teilte seinem Anwalt am 12.1.1956 mit, den Vergleich akzeptieren zu wollen, was der Anwalt am 18.01.1956 an das Gericht weiterleitete (Eingegangen beim Oberlandesgericht am 19.01.1956). Ein abschließender Beschluss ist in der Rückerstattungsakte nicht zu finden.
25000
DEM
StAHH 213-13_10063