The LostLift Database
Removal good: Manfred/Manfredo/Moses Palm
Provenance:
Transport (Land) / Transport (overland)
Beschlagnahmung / Confiscation
Versteigerung / Auction
Überweisung / Bank transfer
Finanzkasse Bremen-Ost (Finanzamt Bremen Ost)
Reichshauptkasse Berlin; es handelt sich bei dem Betrag um das eingezogene Restguthaben des Spediteurs F.W. Neukirch. Zu dem Betrag kam vermutlich noch der Versteigerungserlös des beschlagnahmten Umzugsgutes hinzu.
563,87
RM
StAB 4,54 Ra 1169 (dort erwähnt: Verwahrungsbuch der Finanzkasse Bremen-Ost [nicht eingesehen])
Umzugsgutliste / Inventory
2 Nähmaschinen, Betten, Möbel, 64 Kristallgläser, Geschirr, Bronzefigur, Prozellan-Tierfigur, Besteck, Wäsche, Tennisschläger, Progesstaubsauger, Teppich, 3 Läufer, Fotoapparat 13/18, , Klein-Adler Schreibmaschine (1924), Grammophon, Grammophonplatten, Küchenwaage, Fleischmaschine, 3 Fahrräder (Atlantik, Merkur, Phönix), Bücher (teilw. handschriftliche Widmungen z.B. Herman Löns, gesamte Werke von Eli Marcus), Werkzeug, Schachspiel uvm.
Kunst:
12 Ölbilder: von verschiedenen zeitgenössischen Malern, u.a. von [Max?] Westfeld, von [Lorenz?] Boesken, von [Adolf?] de Haer und anderen.
15 Radierungen und Aquarelle, 1 Mappe mit Radierungen.
EUR
StAB 4,54 Ra 1169
StAB, Rü 5299
Gutachten / Expertise
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Am 14.07.1948 gab es eine Anzeige an die JRSO durch den Oberfinanzpräsident Bremen wegen entzogenem Umzugsgut und eingezogegem Restguthaben. Von der IRSO wird ein Verfahren am 11.11.48 angemeldet, das unter Ra 3240 läuft und sich mittlerweile in der Akte Ra 1169 befindet. Am 10.06.1950 meldet Elisabeth Palm ein Rückerstattungsverfahren an. Ein erstes Erstattungsangebot der OFD Bremen über 5000 DM wurde am 22.12.1954 abgelehnt, da der Wert mindestens 20.000 RM betragen habe. Da die OFD keinen Anlass für eine höhere Entschädigung sieht, akzeptiert die Antragstellerin das Angebot. Am 15.03.1955 ergehen zwei Beschlüsse, eine Entschädigung von 5.000 DM für den entzogenen Lift und eine Entschädigung von 56 DM für das entzogene Restguthaben bei dem Spediteur (563,87 RM). Ende der 1950er wurden von den Erben diverse Rückerstattungsanträge an verschiedene Kammern gestellt, die mit Kenntnisnahme des Beschlusses 1955 zurückgezogen wurden (s. StAB 4,54 Rü 5299).
5056
DEM
StAB 4,54 Ra 1169
StAB 4,54 Rü 5299