The LostLift Database
Removal good: Karl Valfer
Provenance:
Transport (Land) / Transport (overland)
Lagerung / Storage
Fa. Schenker & Co. GmbH
Rotterdam, dann Zutphen, Schuppen "Twenthe"
EUR
Rechtsanwälte sind Dr. Alfred A. Eisenstaedt & Martin I. Kobey, Chicago (früher Berlin).
Beschlagnahmung / Confiscation
Transport (Land) / Transport (overland)
Umzugsgutliste / Inventory
Schlafzimmereinrichtung (Mahagony), Wohnzimmereinrichtung, Lampen, Teppiche und Perserbrücken, Rosenthal Porzellanservice, 10 Rosenthal und Meissen Figuren, Kristall, Silberbesteck (WMF), 1 schwarzes Klavier (Mand Koblenz), Radio, Schreibmaschine, antike Sabathlampe, Wohnzimmeruhr, Küchengeschirr, Garderobe, Spiegel, Kleidung und Wäsche Herren und Damen, Decken, Gardinen, Fotoapparat, div. Bücher, Kirschwasser, Zigarren und Zigaretten, Werkzeugkasten, Staubsauger uvm.
Kunst:
Gemälde: Stillleben, Lorelei, Theingrafenstein, Jerusalem
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 9334
Gutachten / Expertise
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Wiedergutmachungskammer des Landgerichts Kiel
WGK Kiel: 16 RC 218/59
Im Verfahren werden die Aussagen der an der Verwertung in Lübeck beteiligten Personen (Zoll, Finanzamt, Museum usw.) aus drei vorherigen Prozessen, die im Fall Valfer zum Gegenstand des Verfahrens gemacht wurden, hinzugezogen.
Die Lübecker Museumsangestellte Fräulein Hach wird am 11. Februar 1954 als Zeugin geladen, um über den Verbleib von
"Nippesfiguren (Rosenthal u. Meissner, 4 Ölgemälde (Stilleben, Lorelei, Rheingrafenstrein, Jerusalem) und 1 antike Sabathlampe" auszusagen.
"Sie erklärte, dass sie verschiedentlich Porzellanfiguren gesehen habe, die aber nicht in das Museum gelangt sind. Eine antike Sabbatlampe wäre in das Museum gekommen, aber mit den anderen Sachen nach 1945 von der holländischen Kommission wieder abgeholt worden." Sie sagt aus: "Dass die Lampe von einem Oberrabbiner Wagner, der zu den Truppen der Besatzungsmacht gehörte, wieder abgeholt worden [sei]."
Das Verfahren endet mit einem Vergleich über 20.000 RM [20.000,00 RM -> 26.000 DM].
DEM
LASH Abt. 510 Nr. 9334