The LostLift Database

Removal good: Harry Knurr

 
Person
 
Removal good
2 Liftvans
Labeling
WWN 1244/1, WWN 1244/2
Weight / dimensions
6470 kg
 
Route
Bremen -> (USA) -> Niederlande -> (USA)
 
Dating
Reference number
 

Provenance:


Ablieferung / Handover

 


Silbersachen, silberne und goldene Antiquitäten, Messer, Gabeln, Löffel usw. (Wert: 25.000 RM)

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EUR

StAB 4,54 Ra 1005

Transport (Land) / Transport (overland)

um 15.06.1939 

Fa. F.W. Neukirch
Bremen -> Niederland, mglw. nach Rotterdam
Möglicherweise auch erst nach längerer Lagerung in Bremen in die Niederlande verbracht.

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EUR

StAB 4,54 Rü 5300

Transport (Land) / Transport (overland)

1941 

Fa. Transatlantica Forwarding Co.
Bremen ?-> Deutsche Revisions- und Treuhand AG, Zweigniederlassung Den Haag, Anmeldestelle des Reichskommissars für feindliche und jüdische Umzugsgüter

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EUR

StAB 4,54 Rü 5300

Beschlagnahmung / Confiscation

03.11.1941 

Deutsche Revisions- und Treuhand AG
Beide Liftvan, welche von Rotterdam in die USA verbracht werden sollten, wurden in den Niederlanden von der Deutschen Revisions- und Treuhand AG, Zweigniederlassung Den Haag, Anmeldestelle des Reichskommissars für feindliche und jüdische Umzugsgüter, beschlagnahmt.
Was danach mit ihnen passiert ist, ist den Bremer Rückerstattungsakten nicht zu entnehmen.

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EUR

StAB 4,54 Rü 5300

Umzugsgutliste / Inventory

 


U.a. neue Möbel für diverse Zimmer, Ausstattung, Kleidung etc. für 5 Personen, Antiquitäten, Geschirr, hochwertiger Bürobedarf, Schlafzimmer, Besteck, antike Teppiche uvm.

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EUR

StAB 4,54 Ra 1005

Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure

30.07.1948  13.11.1952

Landgericht Bremen, 1. Wiedergutmachungskammer
Am 28.12.1950 wird die Anmeldung zurückgewiesen, weil der Antrag zwar fristgemäß eingereicht wurde, allerdings an der falschen Stelle: beim Department of State, Division of Foreign Service Administration in Washington. Die Weiterleitung an das Central Claims Registry nach Bad Nenndorf aber war um 3 Monate zu spät. Knurr legt Widerspruch gegen den Beschluss ein, woraufhin der Antrag an das Landgericht Bremen verwiesen wird. Da Harry Knurr "nicht feststellbare Vermögensgegenstände" (z.B. 108.000 RM für Geschäftsverluste in Leer, 6.000 RM Exportabgabe) beantragt, sei es für die Rückerstattungsbehörde nicht möglich den Anspruch stattzugeben. Dies sei, da sich sein Geschäft in Leer befand und er selbst nur 2 Wochen in Bremen lebte, per Entschädigungsgesetz der Britischen Zone zu regeln. Gleichzeitig seien beispielsweise die Ansprüche für die in Bremen gezahlten Leistungen (25.000 RM für die Judenvermögensabgabe) nicht fristgerecht und bei der falschen Anmeldestelle eingereicht worden. Harry Knurr fechtet diesen Beschluss an, was jedoch zu keinem veränderten Beschluss führt.

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EUR

StAB 4,54 Ra 1005

Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure

09.04.1958  04.08.1965

Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Antragstellerin ist (die nun verwitwete) Lilly Knurr, geb. Wallheimer.
Da das Verfahren darum, ob die Zahlungen von 31.000 RM tatsächlich an die Devisenstelle in Bremen gezahlt wurden, die Handlungsmöglichkeiten des Landesamts für Wiedergutmachung übersteigt, wird dieses Verfahren an die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Bremen verwiesen. (siehe nächster Eintrag)

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EUR

StAB 4,45 Rü 5300

Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure

  30.06.1962

Nederlandse Beheerinstitut
Das Nederlandse Beheerinstitut kommt für die Verwertung des Umzugsguts des Ehepaars Knurr auf. Der Wissenschaftliche Referent A. J. van der Leeuw vom Nederlandse Instituut voor Oorlogsdocumentatie schreibt 1962: "Aus dem beschlagnahmnten Vermögen der SfH zahlte das Nederlandse Beheerinstitut an den Geschädigten insgesamt Hfl. 20.812,50 d.h. 27,75 % des anerkannten Vorkriegswertes in Höhe von Hfl. 75.000,--."
75.000 hfl entsprechen in etwa 66.000 DM.
AZ: 54 WGA 537/62

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66500 DEM

StAB 4,54 Rü 5300

Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure

04.08.1965  22.11.1966

Landgericht Bremen, 1. Wiedergutmachungskammer
Der Antrag auf Rückerstattung für die Judenvermögensabgabe von 25.000 RM und 6.000 RM an die Devisenstelle wird vom Gericht abgelehnt (siehe vorheriger Eintrag), da nicht ausreichend Beweise vorlägen, dass es sich bei den beiden, deren Höhe mit einem Kontoauszug belegt wurde, Zahlungen wirklich um Judenvermögensabgabe und Exportabgabe handelt. Somit ließe sich nicht feststellen, ob die Zahlungen tatsächlich an die Devisenstelle des Finanzamts Bremens gingen.

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EUR

StAB 4,45 Rü 5300



Further information



Wolff Grünberg, Harry Knurrs Cousin aus Bremen, bestätigte das Packen der Liftvans in einem Brief vom 15. Juni 1939: "Ich kann Euch nochmals versichern, dass alles im Lift gekommen ist, hoffentlich kommen die guten Sachen gut an. Dein Vater, lieber Harry, bedauert noch immer das viele Geld, was er dafür ausgeben musste. Wenske sagte mir wiederholt, dass er noch nie so 2 wertvolle Lifte verpackt und versandt hätte.
Ich schrieb Dir schon in meiner Karte vom 15.06. dass auch alle Deine Koffer, Kisten und besonders die Quittungen mit all den Sachen in den Lift gekommen sind. [...] Ich schrieb Dir ferner, dass ich bereits die Quittungen, wovon Du nun zehnmal schriebst, mit in die Lifte hineingelegt worden sind. Ich habe die Quittungen von 25000,00 und 6000,00, die Du ja in Original bereits bei Dir hattest nochmal in Abschrift von dem Haus des Reichs - Devisenstelle - erhalten und diese auch mit hineingelegt und Du wirst sie im Lifte bei den anderen Quittungen finden."

 
 
 
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