The LostLift Database
Removal good: Ernst Lipmann
Documents: Number 3
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Provenance:
Umzugsgutliste / Inventory
Abschrift des genehmigten Inhaltsverzeichnisses für den Liftvan mit insgesamt 336 Positionen. Bei der Wohnunhe der Lipmanns in der Teutenstraße 1 handelte es sich um erstklassig eingerichtete Wohnung mit 6 Zimmern und Nebengelassen. Ein Teil der Möbel sollen von Prof. Schulze-Naunburg gefertigt worden sein. Im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens wurden vom Zeugen Wendriner weitere Details zu den Objekten hinzugefügt. Die vollständige Liste ist im Digitalisat einsehbar.
Enthält u.a.:
Nr. 1 3 Glasschränke, Ergänzung Wendriner: "Diese Gegenstände waren von Professor Schulze-Naumburg, der damals einer der gesuchtesten und entsprechen bezahlten Innenarchitekten war, auf der Gewerbeausstellun gin Dresden, wohl im Jahr 1905 (oder 1906) ausgestellt, wo sie mein Schwager sah und kaufte. Sie waren dazu bestimmt, seine reiche Sammlung an Porzellan und geschliffenem Glas aufzunehmen. Es war erstklassige kunstgewerbliche Arbeit, Bestleistung der Werkstätten Schulze-Naumburgs in Saaleck. Die Rechnung belief sich auf 11.000 bis 12.000 RM"
Nr. 18 16 Glasschalen, Ergänzungen Wendriner: "Glasschalen. RM 220,- Darunter war ein vollständiger Satz,Blumenschliff mit Vergoldung, (altboehmisch), und eine Anzahl anderer geschliffener Schalen etc, die in jedes Kunstgewerbemuseum gepasst hätten. Es waren keine Gebrauchsgegenstände. Die Schätzung ist ausgesprichen niedrig."
Nr. 46 1 Schachbrett
Nr. 47 1 Porzellan-Pfau
Nr. 89 40 Vasen, Ergänzung des Schwagers und Anwalts Robert Wendriner: "Auch hier handelt es sich um besonders schöne Stuekce beruehmter Manufakturen (Kgl Porzellanmanufaktur, Berlin, Altwien, Meissen, etc. (Ich erinnere mich besonders an 2 grosse Cloisonne-Vasen, die mein Schwager etwa 1908 aus Paris, und 2 kleinere Cloisonne-Vasen, die er aus London mit brachte. Diese 4 Vasen hatten schon den fuer alle angegebenen Wert von etwa 600.- Rm. Es waren auch besonders schöne Stuecke der franzoesischen Firmen Gallee und Daume-Nancy darunter."
Nr. 102 2 kleine Bronzen (Bambusstück und Dornauszieher)
Nr. 135 1 Pastell (Lesser Ury) - laut Angaben Wendriners soll es sich dabei um das Bild "Der Sonnenuntergang" handeln
Nr. 136 2 Kupferstiche ([Francesco] Bartolozzi)
Nr. 137 2 Radierungen ([Otto] Earlmon)
Nr. 138 1 Familienbildnis
Nr. 139 1 Ölbild ([Paul] Hoeninger)
Nr. 140 1 Wachsrelief (Heiliger)
Nr. 141 1 Ölbild ([Robert Franz] Curry)
Nr. 142 1 Radierung (Roux)
Nr. 143 1 Radierung (Roeder)
Nr. 144 1 Wachsbüste der Tochter, Ergänzung Wendriner: "Wachsbueste "Anni". - Hier handelt es sich um ein reines Kunstwerk dessen Bewertung natuerlich immer schwierig ist. Der Bildhauer Martin Schauss hat dafuer, wi eich mich erinnere, anfangs 3000.- RM verlangt, doch hat mein Schwager dann wohl etwas weniger bezahlt. Martin Schauss war damals nicht nur ein sehr gesuchter Bildhauer, dessen Werke von Museen erworben wurden, sondern die erste Kraft und besonderer Sachverständiger fuer Wachsportraits. [...]" + weitere Angaben zum Künstler Martin Schauss und seinen Werken
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StAHH 213-13_4771
StAHH 213-13_4710
Umzugsgutliste / Inventory
Fortsetzung:
Nr. 151 1 Teppich 1,85 x 3,6 m
Nr. 189 1 Teppich 3,5 x 7 m, stellenweise abgetreten
Nr. 197 1 Bronzenvase
Nr. 199 20 gerahmte kleine Stiche
Nr. 204 1 Pelz (vom Vater 1879 gekauft), Ergänzung Wendriner: "Ich kenne den Pekz, der sowohl vom Vater meines Schwagers wie von ihm selbst nur sehr selten getragen worden ist, genau. Es war ein Pelz, sehr lang, der innen ganz mit Zobel gefuettert war und aussen einen breiten Schlakragn von Kamtschatka-Biber hatte. Dass Zobel mit der teuerste Pelz, Kamtschatkabiber aber so gut wie unauftreibbar ist, wird, falls nicht bekannt, jeder Pelzhändler bestätigen können. Da meinem Schwager der Ueberzug nicht in der Farbe gefiel, hat er ihn, etwa 1910, in einem Spezialgeschäft in Berlin "Unter den Linden", dessen Name mir entfallen ist, neu beziehen lassen. Der Pelz war sonst tadellos."
Nr. 218 1 Linoleum-Schachbrett
Nr. 219 2 Satz Schachfiguren, Ergänzungen Wendriner: "Es waren 2 Sätze aus Elfenbein, die nicht benutzt wurden, da fuer den gebrauch ein einfacher Satz vorhanden war. Ich erinnere mich des einen Satzes besonders gut. Mein Schwager hatte aus Indien ein altes Bombay-Mosaic-Schachbrett (eingelegte Perlmutterarbeit) mitgebracht, und er hat jahrelang nach passenden Figuren dazu gesucht, bis er diesen Satz altchinesischer Arbeit in einem Kunstladen in Berlin, Wilhlemstrasse, fand."
Nr. 227 rund 250 Bücher lt. Anlage
Nr. 228 rund 100 Band Noten
Nr. 229 1 Klavier, Bechstein (1906?)
Nr. 238 1 gestickte Decke, Ergänzung Wendriner: "Von Italien (Venedig?) kam regelmässig eine Spitzenhändlerin, Signora Cattadori, nach Berlin. Von ihr stammt die Decke, die in der Mitte gestickt, rund herum aber in bester venetianischer Nadelspitze (point) ausgefuehrt war. Ich erinnere mich, dass wir etwa 1930 oder 1931 zusammen in Karlsbad waren und dort in einem Spitzengeschäft in der Auslage eine ähnliche Decke sahen. Es war wohl das Geschäft von Bister. Des interesse halber fragte mein Schwager nach dem Preis, der viel höher war als der von ihm bezahlte."
Nr. 277 4 Plümeaus, Ergänzung Wendriner: "Sie stammen von Gebrueder Mosse, Berlin, Jaegerstrasse, waren dort neu mit echter Seide bezogen, Fuellung Eiderdaunen."
Nr. 281 4 Wolldecken, Ergänzung Wendriner: "Fuer diesen Posten habe ich meinen Schwager angefragt, da ich nicht wusste, was fuer Decken gemeint sind, seine Antwort lautet: "Das ist eine schlechte Benennung. Es waren Eiderdaunengefuellte, gesteppte Bettdecken mit neuen Bezuegen.""
Nr. 317 1 Schreibmaschine Mercedes
Nr. 320 1 Radioapparat (Blaupunkt)
Nr. 321 1 staubsauger (Progress)
Nr. 328 1 Waschmaschine
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StAHH 213-13_4771
StAHH 213-13_4710
Transport (Land) / Transport (overland)
Fa. Brasch & Rothenstein, später: Harry W. Hamacher
Berlin -> Hamburg
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StAHH 213-13_4710 Lipmann, Ernst, 1950-1951
Lagerung / Storage
Versteigerung / Auction
Hamburg
Laut Angaben des Oberfinanzpräsidenten Hamburg lagen dort keine Unterlagen zu einer Versteigerung vor. Im Verfahren konnte nicht ermittelt werden, bei wem die Sachen versteigert wurden. Erwägt wird auch die Möglichkeit, dass das Umzugsgut auf dem Weg nach Hamburg oder in Hamburg durch Luftangriffe zerstört wurde. Käte Rosenheim gibt in einem Affidavit an, dass sie noch vor ihrer Auswanderung im Januar 1941 erfuhr, dass der Liftvan in Hamburg versteigert wurde.
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StAHH 213-13_4710 Lipmann, Ernst, 1950-1951
StAHH 213-13_4711 Lipmann, Ernst, 1950-1953
Vermögensverwertung / Asset realisation
Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (OFP Berlin)
Akte läuft auf den Namen des Sohnes Ernst Lipmann, Inhalt sind aber auch die Eltern Ernst und Elise Lipmann.
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Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II) Nr. 23587
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Landgericht Hamburg - Wiedergutmachung
Vergleich der 2. Wiedergutmachungskammer über 42.032,00 RM vom 20.02.1953.
Enthält Umzugsgutliste (siehe Digitalisat). Der Gesamtwert wird mit 42.032,00 RM angegeben. Das Umzugsgut war mit 40.000,00 RM feuerversichert.
Enthält ein Affidavit von Käte Rosenheim (früher Regierungsrätin im Innenministerium, erhielt von Lipmann bei seiner Auswanderung die Generalvollmacht), indem sie angibt, dass sie noch vor ihrer Auswanderung im Januar 1941 erfuhr, dass der Liftvan in Hamburg versteigert wurde. Sie glaubt diese Nachricht durch den Rechtswanwalt Bendix, der mit der Vetretung ihrer und Lipmanns Interessen beauftagt war, übermittelt bekommen zu haben. Der Rechtsanwalt Bednix hat sich das Leben genommen und konnte deswegen nicht mehr befragt werden.
EUR
StAHH 213-13_4711 Lipmann, Ernst, 1950-1953
Further information
Möglicherweise handelt es sich hierbei um den selben Fall, wie den Fall "Lippmann, ?"/II B 2 3312/41, bei dem der Versteigerer Andreas Huck unter dem Namen "Lippmann" einen Betrag von 1197,35 RM an die Gestapo Hamburg überwies (StAHH 314-15_47 UA 17 und StAHH 314-15_47 UA 18). Weitere Details sind in diesem Fall nicht bekannt. Im Falle Ernst und Elise Lipmann geht der Name des Versteigerers nicht aus den Rückerstattungsakten hervor. Die beiden Fälle lassen sich auf dieser Grundlage nicht eindeutig zuordnen.