The LostLift Database
Removal good: Friedrich Moritz Mainzer
Provenance:
Transport (Land) / Transport (overland)
Fa. G.L. Kayser, Mainz
Darmstadt -> Bremen
Eigentlich sollte das Umzugsgut via Rotterdam nach London befördert werden. Doch gegen den Willen Friedrich Mainzers wurde es nach Bremen versandt.
EUR
StAB 4,54 Ra 307
Lagerung / Storage
Fa. Emil Ipsen
Bremen
1 Liftvan F.M. 160 ab 17.07.1939, 2 Liftvan und 1 Kiste (F.M. 161-163) ab 19.07.1939 gelagert.
EUR
StAB 4,54 Ra 307
Lagerung / Storage
Fa. Bremer Lagerhaus-Gesellschaft BLG
Bremen, BLG Lagernr. 9511a (?), Europahafen, Schuppen 4
EUR
StAB 4,54 Ra 307
Beschlagnahmung / Confiscation
Finanzamt Bremen Mitte
"Staatspolizeiliche Sicherstellung" des Umzugsgutes bereits im Jahr 1939.
EUR
StAB 4,54 Ra 307
Umzugsgutliste / Inventory
Teppiche, Läufer und Brücken, Mobiliar (Sofa, Sessel, Tische, Stühle u.a.), Lampen, Lüster, Wandarme, Fotoalben, Decken, Tonfigur, Holzsäule mit Figur, Holzfiguren, viele Bilder (ohne Handelswert), Gardinen, Bild unter Glas, Kupferstich, Bronzefigur mit Ständer, Gong, Gläserschrank, Anrichte, Sammlung Porzellanfiguren und Figurenschrank, Hausrat, Glas, Porzellan, Decken, Tischtextilien, Bettwäsche, Küchenzubehör, Standuhr, Grammophon mit Platten, Uhr, Kaffeemaschine, Bestecke, Nähmaschine, Radio Saba Nr. 24392, Stuabsauger Hoover, Sonnenschirm, Gartenmöbel, Kleidung (Herren, Damen)
ca. 500 Bücher (belletrst. und historischen Inhalts)
1 Flügel (Bechstein Nr. 63628, 1903 erworben)
EUR
StAB 4,54 Ra 307
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Verweis an die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Bremen am 29.05.1951. Zurückverweisung an das Landesamt für Wiedergutmachung Bremen. Dann wieder Verweisung an die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Bremen.
Protokoll der Güteverhandlung mit der Schilderung der persönlichen und familiären Lebensumstände sowie des Fluchtschicksals des Ehepaares Mainzer sowie Details zu Objekten aus dem Inventar des Liftvan, siehe in: Dokumente.
ImTeilbeschluss vom 1.10.1952 wird eine Zahlung beschlossen, die Höhe aber einer späteren Entscheidung überlassen. Der Senator für die Finanzen Bremen legt eine Beschwerde ein, die abgelehnt wird.
Beschluss (Teilentscheidung) am 13.01.1953 über 80.000 DM.
Dokumente des weiteren Verlaufs der Verhandlung sind in der Bremer Rückerstattungsakte nicht enthalten, nur der Gesamtbetrag des Schadensersatzes wird erwähnt: 120.000 DM.
120000
DEM
StAB 4,54 Ra 307