The LostLift Database
Removal good: Nancy Brown, geb. Agnew
Provenance:
Lagerung / Storage
Fa. F.W. Neukirch
Bremen, Lager Findorfstr. ? (Bezahlt wurde die Lagermiete vom Amerikanischen Konsulat, später vom Schweizer Konsulat.)
EUR
StAB4,75/9 - 417.
Treuhänder / Trustee
Lagerung / Storage
Fa. F.W. Neukirch
"Nach der Zerstörung der Lagergebäude durch Luftangriffe ist auch das Umzugsgut von Miss Nancy L. Brown in unser Ausweichlager bei dem Landwirt Peper in Martfeld verbracht worden. Das Lager in Martfeld wurde durch die Militär-Regierung Det. 511 Syke beschlagnahmt. Die Beschlagnahmeverfügung ist einem Herrn Hussmann ausgehändigt worden, der durch den Brügermeister von Martfeld und die Militärregierung Syke zum Verwalter der Läger eingesetzt worden ist. Wir haben ide Militärregierung speziell darauf hingewiesen, dass in dem fraglichen Ausweichlager unter anderem das Gut für die britische Staatsangehörige Miss Nancy L. Brown untergebracht sein. Der gesamt restliche Lagerstand ist aber leider mit Fahrzeugen der britischen Armee in Richtung Hannover abtransportiert worden. Von dem beabsichtigten Abtransport erhielten wir keine Kenntnis. Hochachtungsvoll F.W. Neukrich (Keilhack und Logemann)" am 30.1.1946 an das Amtsgericht, Abt. für Vormundschaftssachen in Bremen.
EUR
StAB 4,75/9 - 417
Beschlagnahmung / Confiscation
Britische Militärregierung Det. 511 Syke
Beschlagnahmung durch die Militärregierung Det. 511 Syke
EUR
StAB 4,75/9 - 417
Transport (Land) / Transport (overland)
Britische Militärregierung Det. 511 Syke
Martfeld, Landwirt Peper -> in Richtung Hannover (mit Fahrzeugen der britischen Armee)
EUR
StAB 4,75/9 - 417
Further information
Die AWOG Angestelltenwohnungsbau schreibt am 4.4.1940 an den Oberfinanzpräsidenten Weser-Ems, dass "Mietschulden, der am 30.3.1939 ausgezogenen Engländerin Nancy Brown, geb. Agnew" vorliegen.
"Wie uns bekannt geworden ist, sind die Möbel der Frau Brown bei der Speditionsfirma F.W. Neukirch in Bremen eingelagert. Zur Sicherung unserer Ansprüche haben wir beim dortigen Amtsgericht einen dinglichen Arrest erlassen, wonach Frau Brown sich jeder Verfügung über die eingelagerten Möbel nicht an dieselbe noch an Dritte herausgeben darf. Bei der nun vorgenommenen Pfändung teilt uns der GV Boeder mit, daß auf Grund der Verordnung der Anmeldung feindlichen Vermögens vom 3.11.1939 eine Pfändung nicht möglich ist. … " Es geht dabei um ca. 400 RM. (in: StAB 4,75/9 - 417)