The LostLift Database
Removal good: Joseph/Josef Nathan
Provenance:
Ablieferung / Handover
Devisenverfahren / Currency procedure
Transport (Land) / Transport (overland)
Fa. Gondrand & Mangili, später: ATEGE - Allgemeine Transportgesellschaft
Frankfurt/Main -> Bremen?
Es ist nicht eindeutig nachvollziehbar, ob das Umzugsgut tatsächlich in Bremen angekommen ist.
EUR
StAB 4,54 Rü 5963
Beschlagnahmung / Confiscation
In einer eidesstattlichen Versicherung erwähnt Joseph Nathan einen Brief der Fa. ATEGE vom November 1940, in dem vor einer bevorstehenden Beschlagnahmung gewarnt wurde. Joseph Nathan habe das Original dieses Briefes bereits 1951 unter I 6W20845/81/A (E.B. Wiesbaden) eingesandt. Auch eine fehlgeschlagene Überweisung des im Brief geforderten Lagergeldes soll laut EV in Form einer Fotokopie nachgewiesen sein. Beide Dokumente wurden vom Landesamt für Wiedergutmachung nicht gefunden.
EUR
StAB 4,54 Rü 5963
Umzugsgutliste / Inventory
Möbel, 2 Teppiche, Grammophon mit 17 Platten, Radio Fa. Schaub, Tischuhr, Staubsauger, Geschirr, Besteck, Kleidung, Bügeleisen, 1 Spiegel, 4 Gebetbücher, 12 Flaschen Wein uvm.
32 Bücher: 4 Brockhaus, 5 Bände Helmholtz Weltgeschichte, 3 Bushan Sitten der Völker, 4 Tausend & eine Nacht, 5 Gottfried Keller, 1 Shakespeare, 2 Homer,1 Goethe Faust, 1 Perugino,1 Tizian,1 Schweizer Maler,1 Don Quichote,1 Rembrandt,1 Französisches Wörterbuch,1 Buch "Tee" u.a.
Kunst: 4 Original Ölbilder von
Hans Thoma
Max Liebermann
Truebner
Altmann (Maler aus Frankfurt/Main)
27 Radierungen und "original handgezeichnete" [signierte?] Originale "von allerersten deutschen Malern"
Figuren: Esel, Hirsch, Hund, Dornzieher, Raucher, Hirtenknabe, Fechter, Elefant. "Unter den Figuren waren grosse Bronzen und zwar Originale von namhaften Künstlern."
EUR
StAB 4,54 Rü 5963
StAB 4,42/6 Rü 5963
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
Zunächst beim Regierungspräsidenten Wiesbaden und am Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung Frankfurt/Main verhandelt. Am 16.09.1965 wird das Verfahren an die Wiedergutmachungskammer am Landgericht Bremen verwiesen. Die Wiedergutmachungskammer lehnt den Antrag ab, da keine eindeutigen Nachweise der Entziehung in Bremen erbracht worden seien.
EUR
StAB 4,54 Rü 5963