Die LostLift Datenbank

Erklärung zur
digitalen Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) der Online Datenbank lostlift.dsm.museum



Wie barrierefrei ist das Angebot?
Maßgabe zum Zeitpunkt der Entwicklung der Webseite lostlift.dsm.museum war die Bremische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BremBITV).

Leider konnten bisher nicht alle Inhalte dauerhaft und vollständig barrierefrei bereitgestellt werden, so dass bestimmte Inhalte die derzeit gültige BITV 2.0 nicht vollständig erfüllen. Eine externe Zertifizierung der Barrierefreiheit wurde bislang nicht durchgeführt, die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung der öffentlichen Stelle.

Wenn Sie auf Inhalte stoßen, die nicht barrierefrei verfügbar sind, kontaktieren Sie uns bitte und wir bemühen uns um die Bereitstellung einer geeigneten Alternative.

Diese Erklärung wurde am 01.02.2023 erstellt.



Möchten Sie Barrieren oder Zugangsprobleme melden?
Wir möchten unsere Informationen allen Menschen bereitstellen. Teilen Sie uns gerne mit, wo und welche Barrieren Ihnen in unserem Angebot begegnet sind.

Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail an:
I.hodgson@dsm.museum, pietsch@dsm.museum

Für allgemeine Fragen und Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit
können Sie uns ebenfalls kontaktieren. pietsch@dsm.museum



Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik (Schlichtungsstelle)
Falls Sie nicht innerhalb von zwei Wochen eine Rückmeldung auf ihre Meldung nicht-barrierefreier Inhalte von uns erhalten haben, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle im Land Bremen wenden.

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen des Landes Bremen beeinträchtigt sind, unterstützt die Zentralstelle Sie § 16 BremBGG.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

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