Die LostLift Datenbank

Umzugsgut: Paul Scheyer

 
Person
 
Umzugsgut
1 Liftvan
Bezeichnung
P.S.1
Gewicht / Maße
 
Route
Braunschweig -> Hamburg -> (USA)
 
Datierung
1938 - 1941
Referenznummer
II B 2 3346/40, Sch 288
 

Provenienz:


Auswanderungsgenehmigungsverfahren

1938 


Enthält: Fragebogen zur Auswanderung, Umzugsgutliste

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EUR

NLA WO 18 R zg. 17/2003 Nr. 32
NLA WO 18 R Zg 17/2003 Nr. 575

Transport (Land)

 

Fa. Schenker & Co.
Braunschweig -> Hamburg

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EUR

StAHH 213-13_5125

Lagerung

  1941


Freihafen Hamburg

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EUR


Zoll

26.03.1941 


Zettel mit rotem Buntstift:

„Vorgänge
Umzugsgutliste
Paul Scheyer
f. Zollf. Hamburg
[…?] 26/3.41 entnommen
[Unterschrift]“

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EUR

NLA WO 18 R zg. 17/2003 Nr. 32

Versteigerung

 

Fa. Ferdinand Albers

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EUR

StAHH 314-15_47 UA 17

Überweisung

  25.03.1941

Fa. Ferdinand Albers
Gestapo

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10174,45 RM

StAHH 314-15_47 UA 17
StAHH 314-15_47 UA 18

Überweisung

  23.04.1941

Fa. Ferdinand Albers
Gestapo

mehr

2497,05 RM

StAHH 314-15_47 UA 17
StAHH 314-15_47 UA 18

Zoll

22.05.1941 


Schreiben Hauptzollamt Ericus [!], Hamburg, an den Oberfinanzpräsidenten Hannover – Devisenstelle Braunschweig, betr. „Umzugsgut des Juden [Paul] Scheyer. Ihr Genehmigungsbescheid v. 21.Dez. 1938 D 2 – Dev. 33928/41“, v. 22.05.1941:
„Das Umzugsgut des Genannten, das bisher im Freihafen Hamburg gelagert hat, ist auf Anordnung der Gestapo durch die Firma Ferdinand Albers, Hamburg, Drehbahn 30, versteigert worden. Die ZFSt Hmb hat die Umzugsliste mit der Versteigerungsliste verglichen und dabei festgestellt, dass die nachstehend aufgeführten Gegenstände in der Umzugsgutliste nicht aufgeführt und somit zur Ausfuhr nicht freigegeben waren: [...] [keine Kunstwerke, nur Teppiche und Silberbesteck]
Ich habe diese Gegenstände bezw. den Erlös zugunsten des Reiches eingezogen. […]“

Schreiben der Zollfahndungsstelle Hamburg an den Oberfinanzpräsidenten Hannover – Devisenstelle Braunschweig, betr. Ermittlungsverfahren gegen Paul Scheyer, v. 07.08.1941:
„Das Umzugsgut des obengenannten Juden ist im Auftrag der Gestapo Hamburg versteigert worden. Beim Vergleich der Versteigerungsliste mit der Umzugsliste wurden die auf der letzten Seite der Umzugsliste aufgeführten Gegenstände festgestellt, für die eine Mitnahmegenehmigung nicht vorlag. Scheyer hat durch die ungenehmigte Mitnahme dieser Gegenstände gegen § 57 Absatz 1 DevGes. verstoßen. Das Hauptzollamt Ericus, Hamburg, hat die Gegenstände mit Strafbescheid vom 22.5.41, der am 18.6.41 Rechtskraft erlangt hat, im objektiven Verfahren zugunsten des Reiches eingezogen. Ich gebe Ihnen die Umzugsliste hiermit zurück.“
Aus den Akten geht nicht (eindeutig) hervor, ob die Kunstwerke im Umzugsgut mitgenommen werden durften. Es scheint aber so zu sein (falls nicht alles Umzugsgut 1941 versteigert wurde), denn in den vorhanden Sonderlisten, die Gegenstände von der Mitnahme ausschließen (z. B. Schmuck), geht es nie um die Kunstwerke. Diese werden nur in den Umzugslisten (es gibt mehrere ...) genannt, und zwar ohne Streichungen, zudem wird zwischen einer Umzugsliste und einer Versteigerungsliste unterschieden.

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EUR

NLA WO 18 R Zg. 17/2003 Nr. 575

Überweisung

  31.12.1941

Fa. Ferdinand Albers
Gestapo
v. 12.02.1941

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509,40 RM

StAHH 314-15_47 UA 17

Rückerstattungsverfahren

 

Rückerstattungsverfahren

 

Rückerstattungsverfahren

 

Oberfinanzpräsident Hamburg

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EUR

StAHH 314-15, Nr. Abl. 1998_Sch 288

 
 
 
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