Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Else Wolff, geb. Weinberg
H.B. & S. 22 - 23 (Koffer)
F.W. 1, F.W. 2 (Frieda Wolff)
Dokumente: Anzahl 1
Provenienz:
Transport (Land)
Lagerung
Fa. H. Bohrmann & Sohn
Bremen
Laut BLG Lagernummer für diesen Zeitraum: 3136a im Schuppen 9a
EUR
StAB 4,54 Ra 736. Das vorausbezahlte Speditionsgeld war seit MItte 1939 in treuhänd. Verwaltung der Fa. Bohrmann & Sohn, in Bremen. Ab Mai 1941 in der vorn Fa. Joh. Heckemann, Bremen.
Lagerung
Fa. Johann Heckemann
Bremen
Laut BLG Lagernummer: 1187a im Schuppen 9a
EUR
StAB 4,54 Ra 736. Das vorausbezahlte Speditionsgeld war seit MItte 1939 in treuhänd. Verwaltung der Fa. Bohrmann & Sohn, in Bremen. Ab Mai 1941 in der vorn Fa. Joh. Heckemann, Bremen.
Lagerung
Fa. Bremer Lagerhaus-Gesellschaft BLG
Bremen, BLG Lagernr. 3136a, Schuppen 9a der BLG. Lager S 184/185 (?).
Aus einem Schreiben der BLG: „Da die Umlagerung im Mai 1941 erfolgte, also zu einem Zeitpunkt, als alle Umzugsgüter beschlagnahmt waren, ist anzunehmen, dass auch diese Kolli später aus unseren Anlagen entfernt wurden.“
EUR
StAB 4,54 Ra 736 und Archiv HK W I 3 (Archiv der Handelskammer Bremen)
Beschlagnahmung
Rückerstattungsverfahren
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Beschluss am 24.3.1951 über 10.296,00 DM -> Umzugsgut
Beschluss am 25.4.1951 über 398,99 DM -> Fracht- und Transportkosten
10296
DEM
StAB 4,54 Ra 736
Zusatzinformationen
Im Archiv der Handelskammer Bremen liegen Schriftwechsel aus dem Frühling 1941, die einen Streit bzw. die Aufklärung dessen dokumentieren, in dem es um falsch angegebenes Gewicht des Umzugsgutes und ungerechtfertigte Lagerkosten-Forderungen durch die Firma Bohrmann & Sohn in Bremen geht.
Es wird von der Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei der Bremer Spediteur Hans Ipsen von der Firma Emil Ipsen als Vorsitzender in einem "Ehrengericht" eingesetzt. Von diesem wird festgestellt, dass die Fa. Bohrmann & Sohn ihrem Kunden Auslagen in Rechnung gestellt hat, die nicht verauslagt wurden und wirklich verauslagte überhöht angeführt hat. Desweiteren bestehe der Verdacht, dass die Firma die ihr als Treuhänderin anvertrauten Gelder sich widerrechtlich in vollem Umfange aneigenen wollte. Die Falschangabe des Gewichtes der Kisten an die BLG kann nicht eindeutig belegt werden, deswegen bleibt es bei dem Verdacht der Falschangabe, mindestens aber bei einer grob fahrlässigen Schätzung zu eigenen Gunsten. "Die Firma hat durch ihre Verhalten anlässlich dieser Spezifizierung nicht nur das Ansehen des Spediteurstandes sondern auch den Ruf des Platzes Bremen geschädigt. Dies gilt insbesondere durch de Umstand, dass die Firma sich nicht gescheut hat, die Luftangriffe auf Bremen zur Begründung ihrer unwahren Auslagen-Ansätze heranzuziehen. Die gesamt Handlungsweise der Firma ist aus eigennützigen Beweggründen erfolgt." (Unterzeichner: Hans Ipsen, Christian Kaldauke, Wilhelm Asche)
Am 18.3.1941 wird beschlossen, dass die Firma Joh. Heckemann die Erledigung dieses Umzugsgutes übernehmen wird und die Fa. H. Bohrmann & Sohn eine Geldstrafe von 300 RM sowie die Kosten des Verfahrens über 50 RM zu zahlen hat. Vgl. Archiv HK W I 3 (Archiv der Handelskammer Bremen)
Noch im August 1941 versuchte Wilhelm Wolff von Chile aus, das Umzugsgut aus dem Lagerbereich des Freihafens in Bremen an seine Schwester Hannchen Cohen, geb. Wolff und seinen Schwager Jakob Cohen aushändigen zu lassen. Der Bremer Spediteur Johann Heckemann versuchte dies, indem er bei den Behörden (der Reichsverkehrsgruppe Spedition und Lagerei, Bezirksuntergruppe Bremen und Unterweser in Bremen, der Gestapo Staatspolizeistelle Bremen und dem Oberfinanzpräsidenten Weser-Ems, Devisenstelle, Bremen) anfragte. In den Unterlagen wird eine Antwort oder der weitere Umgang mit den Kisten nicht erwähnt.