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Umzugsgut: Max Rudnicki, später Rudyard
Dokumente: Anzahl 3
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Provenienz:
Auswanderungsgenehmigungsverfahren
Oberfinanzpräsident Magdeburg (OFP)
Genehmigung des zur Ausrfuhr beantragten Umzugsgutes durch die Devisenstelle des OFP Magdeburg.
EUR
StAB 4,54 Ra 127
Transport (Land)
Lagerung
Lagerung
Beschlagnahmung
Transport (Land)
Versteigerung
Umzugsgutliste
Sehr hochwertiger Haushalt (Speisezimmer, Wintergarten, Herrenzimmer, Diele, Arbeitszimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Badezimmer, Küche, Gartengeräte), Möbel nach künstlerischen Entwürfen extra angefertigt, Haushaltswäsche (reichhaltig und hochwertig, da der Vater von Helene Rudzinski ein Wäschegeschäft oder -handel betrieb): u.a. 144 Handtücher, 228 Küchenhandtücher, 168 Servietten, 40 Frottiertücher, 186 Taschentücher.
Frigidaire Kühlschrank, versenkbare Singer Nähmaschine elektr. (Klasse 15 D 88 Versenkschrank in Nussbaum Nr. 3611591), 2 Schreibmaschinen (1 Continental Standard Modell A Gr. I, mit englischer Tastatur Nr. 165, inkl. Holzschutzkasten und Bodenbrett; gekauft 1939 in Erfurt), 1 Leica Modell IIIa (Lagernr. 196 der Handlung Gofferjé & Vollhabern, Erfurt, Kamera-Nr. 310300, Objektiv Summar 1:2 Nr. 469152, dazu 1 Bereitschaffstasche und 1 Elektrobewi-Belichtungsmesser), 1 Akkordeon / Ziehharmonika (Imperia 1939), 1 Radio (Saba mit getrenntem Lautsprecher) uvm.
Tafelsilber,
14 erstklassige antike Perserteppiche, darunter auserlesene seltene Stücke, auch echte Orientbrücken.
Sammlung antiken Porzellans, insbesondere handgemalte Tassen, Untertassen, Teller, Kaffeemaschine, Figuren etc. , aber auch mehrere komplette Service (Meissen, Wien, Berlin, Höchst, Ilmenau etc.) -> besonders erwähnte Stücke werden in den folgenden Provenienzschritten unter "Kauf" einzeln aufgeführt.
Wertvolle Bibliothek mit mind. 350 Büchern: schöngeistige Literatur, Kunstgeschichte, Künstler-Monographien.,
Kunst: Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle, Zeichnungen, Radierungen, Stiche und Original Bronzen (aus Gründen der Übersichtlichkeit in den weiteren Provenienzschritten jeweils einzeln unter "Kauf" aufgeführt (obwohl kein Käufername bisher nachgewiesen werden konnte).
EUR
StAB 4,54 Ra 127
Kauf
Kauf
"3 Stickereien, antik (Kissenplatten nebst Kissen, 2 davon à RM 200 (Dieser Preis wra dafür vom Museum geboten, vor ca. 15 Jahren), 1 davon à 150 RM: 550 RM" (aus "Zusammenstellung einiger der im Umzugsgut-Verzeichnis enthaltenen und beschlagnahmten antiken Gegenstände etc." von Max Rudnicki von 1949 (s. Dokumente).
EUR
StAB 4,54 Ra 173
Kauf
Otto Dix: Nelly Dix, im Bett liegend vor blauem Hintergrund; Aquarell (Wert: 800 DM)
Otto Dix, Porträt Frau Rudnicki, Öl, in gemaltem Rahmen (Wert 6.000 DM)
Otto Dix, Porträt Hella Rudnicki, Aquarell (Wert 800 DM)
Otto Dix, Hella Rudnicki, Aquarell (Wert 800 DM)
Otto Dix, Säugling neugeboren, Aquarell (Wert 800 DM)
Otto Dix, Säugling an der Brust, Aquarell (Wert (800 DM)
Otto Dix, 4 große Kohlestudien zu Porträt (Wert 1.600 DM)
Otto Dix, Porträt Fritz Rudnicki, Zeichnung (Wert 500 DM)
Otto Dix, Landschaft, Zeichnung (Wert 500 DM)
Otto Dix, Nelly Dix, mit Widmung, Radierung (Wert 60 DM)
EUR
StAB 4,54 Ra 173
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Kauf
Gutachten
Gutachten
Dietrich Schäfer
Schäfer hat für die Schätzung der Kunstobjekte gleich drei Personen in Bremen als Sachverständige angefragt: Prof. Menz von der Staatlichen Kunstschule Bremen, Dr. Busch von der Kunsthalle Bremen und "den Kunstmaler Lehmkul". Aus deren Ergebnissen hat Schäfer ein eigene Liste erzeugt (s. Dokumente). Seine Überlegungen zur Wertermittlung der Werke lauten am Beispiel "Selbstporträt" in Öl von Max Liebermann folgendermaßen: "Für das Selbstporträt (Öl) von Max Liebermann, das Dr. Busch mit 10.000 DM als "zu billig" bezeichnet, - "wenn es sich um ein gutes Bild handelt" -, habe ich 5.000 DM vorgeschlagen, weil Dr. Busch mit Recht hervorhebt, daß zwischen dem "heute im Glücksfall eines Verkaufs tatsächlich erzielbaren Erlös und einer "Wertangabe" ein so großer Unterschied besteht, dass es ungerechtfertigt ist, diesen möglicherweise erzielbaren Preis dem tatsächlichen Wert gleichzusetzen."
Schäfer ergänzt: "Dieser beachtliche Hinweis gilt m.E. allgemein für die Bewertung von Kunstwerken und Sammlungen. Auch wird kein Antragsteller erwarten dürfen, daß so hohe Forderungen (72.530 DM) ohne ausreichende Angaben (über Größe, Zeit der Herstellung, Rahmen) zu Lasten der Allgemeinheit in voller Höhe beglichen werden können."
Rudnicki reagiert entsprechend in seinem Schreiben vom 17. April 1950: "Ich bin nicht damit einverstanden, dass mein Anspruch von DM 71.530 auf DM 48.990 ermässigt wird, u. zwar aus folgenden Gründen:
Aus dem Stempelaufdruck, der sich auf dem Gutachten des Herrn Wirtschaftsprüfers Prof. Dr. ing. Schäfer befindet, ersehe ich, dass Herr Prof. Dr. Schäfer die "Kostenprüfstelle des Senators für die Finanzen, Bremen, Rathaus Z. 22" ist. Seinen Gutachten kann daher nur die Bedeutung einer Parteierklärung beigemessen werden..." (s. Dokumente).
EUR
StAB 4,54 Ra 173
Rückerstattungsverfahren
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
ZAA Bad Nauheim: A 37247 (Empfangsbestätigung Nr. A 8911) vom 18.02.149. # 112690.
Es wird sich geeinigt auf einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 40.126,10 DM für das entzogene Umzugsgut und einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 48.990 DM für die entzogenen Kunstgegenstände (Gesamtsumme: 89.116,10 DM)
89116,10
DEM
StAB 4,54 Ra 173
Zusatzinformationen
Die umfangreiche und hochwertige Kunstsammlung von Max und Helene Rudnicki wurde von Dr. Kunze [Herbert Kunze, 1895-1975], Direktor des Städtischen Museuems in Erfurt [heute: Angermuseum] im Jahr 1949 bewertet. Er kannte die Sammlung Rudnickis und hatte, bevor er im Jahr 1937 seines Postens als Museumsdirektor enthoben wurde, einige Werke aus der Sammlung Rudnicki im Städtischen Museum ausgestellt.
Die in den jeweiligen Provenienzschritten KAUF angegebenen Werte sind die Schätzwerte von Dr. Herbert Kunze in seiner Aufstellung aus dem Jahr 1949.
1939 Golddiskontabgabe in Höhe von 10.600 RM an die Deutsche Golddiskontbank Berlin.
Die Erfurter Spedition Julius König schreibt im September 1946 an Rudnicki in Sheffield: "Von der Beschlagnahmung Ihres Umzugsgutes, die auf Grund einer Bekanntmachung im Reichsanzeiger Nr. 5 vom 6. Januar 1940 erfolgte, wurde ich unterm 21. Januar 1940 von der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes Bremen-Mitte in Kenntnis gesetzt. Mit Schreiben vom 11. März 1940 teilte mir die Firma Ipsen, Bremen mit, dass Ihr Umzugsugt versteigert werden soll und die Kolli am darauffolgenden Freitag abgefahren werden. Die Versteigerung ist, wie aus dem gleichen Schreiben hervorgeht, vom Finanzamt Bremen-Mitte, im Auftrage des Finanzamtes Moabit-West durchgeführt worden. Ich bedaure ausserordentlich Ihnen eine günstigere Nachricht nicht geben zu können und stehe Ihnen mit allen Unterlagen, die zum Glück trotz der zahlreichen Fliegerangriffe auf Erfurt erhalten geblieben sind, zur Verfügung."
Nach dem Beschluss des Rückerstattungsverfahrens im Jahr 1950 beantragt das Ehepaar Rudnicki (jetzt Rudyard) ein Darlehen auf die gewährte Schadensersatzsumme. Dazu legen sie auch eine Bescheinigung der Diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, London vor, in der ihnen ihre Lebenssituation als "bedürftig" ausgewiesen wird. In einem Brief schildert Max seine "persönlichen Verhältnisse", beginnend damit, dass er am 9. November 1938 von der SA verhaftet und so stark mißhandelt wird, dass er auf dem rechten Auge erblindete.
Der Bundesminister der Finanzen, Bonn gewährt ihnen am 30.10.1953 ein unverzinsliches Darlehen über 5.000 DM. (vgl. StAB 4.42/6 Ra 173)