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Umzugsgut: Ingeborg Henriette Schorsch, geb. Klein
Provenienz:
Umzugsgutliste
Gutachten
Walter Heinrich Ferdinand Meyer
Schätzwert des Umzugsgutes 3.616 DM.
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 10036
Rückerstattungsverfahren
ZAA Bad Nenndorf Nr.:
WGA Lübeck: J.R. 127/51
Zuerst in Lübeck vorgelegen, dann nach Kiel verwiesen.
Am 13.01.1955 einigigen sich beide Parteien über eine Schadensersatzsumme von 3.616 DM. Ingeborg Schorsch erklärt ausserdem eine sofortige Auszahlung der Summe zur Bedingung. Dem widerspricht die OFD Kiel, da die Zahlung erst nach Maßgabe einer künftigen Regelung der rückerstattungsrechtlichen Verbindlichkeiten des Deutschen Reichs durch eine bundeseinheitliche Gesetzesregelung erfolgen kann. Für ein Darlehen in Höhe von 50 % der Schadenshöhe sind die Voraussetzungen: der/die Antragstellende muss ein Alter von 60 Jahren bereits erreicht haben und/oder die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden.
Am 2. September 1955 wird ein Vergleich geschlossen (inkl. Einigkeit darüber, dass die Zahlung nach Maßgabe der künfitgen Regelung der rückerstattungsrechtlichen Geldverbindlichkeiten des DR erfolgen soll.
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 10036