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Umzugsgut: Walter Friedländer - Fryth
Dokumente: Anzahl 7
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Provenienz:
Transport (Land)
Lagerung
Beschlagnahmung
Staatspolizeistelle Breslau Gestapo
Beschlagnahmung im Auftrag der Gestapo Breslau, vollzogen durch die Gestapo Bremen in Bremen.
EUR
StAB 4,54 Ra 430, StAB 4,44/2-159. Staatspolizeistelle Breslau AZ 6233/40/1C4; AZ der Gestapo Bremen: II B 3-3220-40
Versteigerung
J. Heinrich Wilkens
Bremen, Friesenstr. 20/21 bei Fa. Friedrich Bohne
EUR
StAB 4,54 Ra 430 und StAB 4,44/2-159
Kauf
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Kauf
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Kauf
Kauf
Kauf
Ablieferung
Kauf
Kauf
Gutachten
Dietrich Schäfer
Schadensersatzhöhe von geforderten 48.365 DM auf 32.660 DM heruntergeschätzt.
EUR
StAB 4,54 Ra 430
Gutachten
Fa. Ernst Richter
Gutachten über Sprechuzimmer-Ausstattung (200 $) und Untersuchungs- und Operationseinrichtung, Instrumentarium und elek. med. Behandlungsapparate (2.500 $).
Siehe in: Dokumente
EUR
StAB 4,44/2 - 159
Gutachten
Friedrich M. ? (Käufer in Bremen) Schulz
Gutachten über Möbel, Aquarelle, Autographensammlung und Bücher, sowie Biedermeier-Einrichtung.
Schätzwert gesamt von Schulz: 5.250 DM.
EUR
StAB 4,44/2 - 159
Gutachten
Medizinisches Warenhaus Bremen
Gutachten über die Praxisausstattung: 6.742,48 DM
EUR
StAB 4,44/2 - 159
Rückerstattungsverfahren
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Rückerstattungsverfahren am Amtsgericht Bremen. Anschließender Verweis an das Landgericht Bremen.
Eine Einigung über eine Zahlung in Höhe von 32.660 DM kam kam zwar zustande und ein Beschluss wurde am 5.6.1950 erstellt. Aber Dr. Friedländer-Fryth und sein Anwalt Dr. Fritz Bartelt aus Berlin legten Beschwerde ein, da Ihnen erst durch den Beschluss klar wurde, dass nicht die Stadt Bremen, sondern das Deutsche Reich der Beklagte ist. Da aber bereits im Jahr 1940 versteigert wurde, war die rechtliche Grundlage noch nicht reichsweit, sondern Ländersache. Sie bestehen auf Rücknahme des Beschlusses und Verweisung an das Landgericht Bremen.
DEM
StAB 4,54 Ra 430
Rückerstattungsverfahren
Landgericht Bremen, 1. Wiedergutmachungskammer
OH 1054/50 (W)
Langwierige Diskussionen über die Zugrundelegung der Wiederbeschaffungswerte (USA oder Deutschland) und über die Legitimität des Wertabzugs durch Abnutzung bei Silbergegenständen, hochwertigen Möbeln, Porzellan, Gemälden, Autographensammlung etc.
Zum Teil verstörende Bemerkungen, z.B. vom Senator für die Finanzen am 17.12.1951:"... Er hätte ja nicht nach Amerika gehen müssen..."
Die Summer ergibt sich aus einer ersten Zahlung von 32.660 DM und einer weiteren von 2.363,18 DM, nebst 4 % Zinsen seit 30.12.1949.
34923,18
DEM
StAB 4,44/2-159
Zusatzinformationen
Eine Besonderheit in der Dokumentation dieses Falls ist die Nennung des Eigentümernamens in der Versteigerungsanzeige der Bremer Nachrichten: "1 gr. Partie Nicht-Arier-Auswanderergut (Dr. Friedländer)".