Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Gertrud Stein, geb. Huber
Dokumente: Anzahl 2
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Provenienz:
Transport (Land)
Fa. Brasch & Rothenstein, später: Harry W. Hamacher
Wien -> Rotterdam
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LASH Abt. 510 Nr. 8808
Lagerung
Versteigerung
Transport (See)
Fa. Schenker & Co. GmbH
D MIRANDA
Rotterdam -> Hamburg (dann weiter nach Lübeck)
Aussage Schenker Zweigniederlassung Hamburg am 26.07.1961 an das Landgericht Berlin in der Rückerstattungssache Gertrud Stein ./. Deutsche Reich:
"Nach der Eintragung in einem Speditionsbuch von 1942/1942, Seite 67, Position 032213 war die Sendung enthalten in einer umfangreichen Umzugsgutladung des D MIRANDA, die von Schenker & Co's Rotterdam am 8.3.1943 in Hamburg eingetroffen ist. Mit dem übrigen Umzugsgut ist die erwähnte Sendung im März 1943 an unsere Zweigniederlassung in Lübeck weitexpediert worden. Über das weitere Schicsal ist uns Genaues nicht bekannt."
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LASH Abt. 510 Nr. 8808
Umzugsgutliste
Bettwäsche, Tischwäsche, Kleidung, Perserteppiche, 3 Bilder (gerahmt, 2 Öl, 1 Wasserfarben), Rosenthal Speise-, Kaffee- und Teeservice für 6 Personen, Meissen Speiseservice für 12 Personen, Kristallgläser, Küchengeschirr, Töpfe etc., Schreibmaschine Olivetti, lederne Schreibmappe, Hausapotheke, französische Kaminuhr, 3 Gobelin-Bilder (gerahmt), div. Handarbeiten, Silber- und weitere Bestecke, Leuchter, Augarten Porzellanfiguren, Grammophon mit Platten, Fotoalbum, Schuhe, Skischuhe, elektr. Nähmaschine Singer, Radiopaarat, Fotoapparat Retina mit Zubehör, Zeiss-Fernglas, Opernglas, Quarz-Bestrahlungslampe, Barometer, Thermometer, Daunendecken, Noten, Bücher, Kunstdrucke uvm.
Im Koffer: Schmuck.
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LASH Abt. 510 Nr. 8808
Rückerstattungsverfahren
Wiedergutmachungsamt am Landgericht Kiel
Antrag gestellt an das Verwaltungsamt für innere Restitutionen in Stadthagen.
Zuerst in Berlin verhandelt, dort zurückgewiesen, da der Antrag erst nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangen ist (die war am 1. April 1959). Gertrud Stein legt Widerspruch ein und das Verfahren wird aufgenommen. Verweisung am 14.03.1962 an das Wiedergutmachungsamt in Kiel.
Auch dort Zurückweisung des Antrags aufgrund von nicht nachgewiesener rechtzeitiger Einreichung des Rückerstattungsantrags vor dem 1. April 1959 durch Gertrud Stein.
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LASH Abt. 510 Nr. 8808
LASH Abt. 352.3 Nr. 7398