Die LostLift Datenbank

Umzugsgut: Julius Hecht

 
Person
 
Umzugsgut
1 Liftvan
Bezeichnung
Gewicht / Maße
 
Route
Salzkotten -> Bremen -> (?)
 
Datierung
24.06.1939 -
Referenznummer
 

Provenienz:


Transport (Land)

24.06.1939 

Fa. Mülker/Muelker
Salzkotten -> Bremen (an Fa. Hölzer & Co.)
Für den gesamten Transport des Liftvan (inkl. Seefracht) hat Julius Hecht 3.412,25 RM an die Firma Mülker (Mühlker) gezahlt.

mehr

EUR

StAB 4,54 Ra 912

Lagerung

Juni 1939 

Fa. Hölzer & Co.
Bremen

mehr

EUR

StAB 4,54 Ra 912

Umzugsgutliste

 


Einzelne Möbelstücke aus Wohn- und Schlafzimmer-, Kücheneinrichtung, Betten, Couch, Lampen, Porzellan, Bücher, antiker Sekretär, Radio, Wäsche, Staubsauer, Teppiche, Decken uvm.
Kunst: Bilder, darunter 2 große Ölgemälde von Kaulbach und echte Kupferstiche.

mehr

EUR

StAB 4,54 Ra 912

Rückerstattungsverfahren

16.11.1948  27.07.1952

Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Der Antrag wurde am 23.7.1951 als unzulässig zurückgewiesen, weil er nicht termingemäß eingereicht worden war (Julius Hecht hatte den Antrag am 16.11.1948 in der Britischen Zone, beim ZAA Bad Nenndorf, [termingemäß] eingereicht. Doch bis er dann in Bad Nauheim und dann nach Bremen weitergeleitet werden konnte, war die Frist verstrichen. Der darauffolgende Einspruch wurde beim Landgericht (OH 1055/1951 (W) am 23.04.1952 bestätigt.

mehr

EUR

StAB 4,54 Ra 912

Rückerstattungsverfahren

30.09.1957  29.07.1966

Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Im Oktober 1962 wird beschlossen, dass ein Schadensersatz in Höhe von 12.000 DM gezahlt wird, allerdings ohne den Kunstbesitz im Umzugsgut zu berücksichtigen. Dieser ist strittig und deswegen wird die Verhandlung darüber an das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen verwiesen (15 OH 1013/1962). Dieses hebt den Beschluss vom 24.7.1963 auf und verweist die gesamte Angelegenheit am 7.4.1964 zurück an das Landesamt für Wiedergutmachung. Nach einigen weiteren Runden der Verweisungen und Aufhebungen werden den Erben weitere 4.000 DM für die Entziehung der Ölgemälde (Gemälde von Kaulbach und echte Kupferstiche) im Umzugsgut zugesprochen. (siehe Dokumente)
Somit wird ein Gesamtbetrag von 16.000 DM als Schadensersatz ausgezahlt.

mehr

16000 DEM

StAB 4,54 Rü 5213



Zusatzinformationen



Ursprünglich sollte der Liftvan mit dem Dampfer D DESSAU zur Verschiffung kommen, der dann aber nicht mehr ausgelaufen ist.

 
 
 
.svgDSMlogo { fill: #fff; } .svgDSMType { display: block; } .svgDSMlogo { fill: #fff; } .svgDSMType { display: block; } .svgNavPlus { fill: #002c50; } .svgFacebook { fill: #002c50; } .svgYoutube { fill: #002c50; } .svgInstagram { fill: #002c50; } .svgWatch { fill: #002c50; } .svgPin { fill: #002c50; } .svgLetter { fill: #002c50; } .svgLeibnizLogo { fill: #002c50; } .svgDSMlogo { fill: #fff; } .svgDSMType { display: block; }