Die LostLift Datenbank

Umzugsgut: Minna Fraenkel

 
Person
 
Umzugsgut
1 Liftvan
Bezeichnung
FB 646
Gewicht / Maße
1360 kg
 
Route
Breslau -> Bremen -> (Kapstadt, Südafrika)
 
Datierung
1939
Referenznummer
 

Provenienz:


Transport (Land)

1939 

Fa. Thieman
Breslau -> Bremen zu Fa. Friedrich Bohne

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EUR

StAB 4,54 Ra 984

Lagerung

25.03.1939  08.08.1941

Fa. Bremer Lagerhaus-Gesellschaft BLG
Für die Fa. Friedrich Bohne bei der Bremer Lagerhausgesellschaft (Nr. 2669a) eingelagert. Das Umzugsgut wurde am 08.08.1941 aus den Anlagen der BLG entfernt, da es vermutlich zum Versteigerungslokal transportiert und kurz darauf versteigert wurde.

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EUR

StAB 4,42/3-85

Umzugsgutliste

 


Wäsche, Kleidung, Regenschirm, Grammophonplatten, Möbel, Spiegel, 1 großer Perserteppich (650 RM), 1 mittelgroßer Perserteppich (350 RM), 2 Perserbrücken (250), Staubsauger, Bügeleisen, Föhn, Heizkissen, elektr, Röster, Geschirr, Kristall, Barometer
Kunst:
Elfenbein
Ölbild (s. Umzugsgutliste)
große Buntradierung von Thoma (100 RM) [Hans Thoma?]
große Radierung von Oppler (50 RM) [Ernst Opller?]
Kreidezeichnung von Roth (30 RM)
2 große Rosenthal Nippes uvm. s. Umzugsgutliste

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RM

StAB 4,54 5258

Überweisung

 

Gestapo Bremen
Fa. Friedrich Bohne, wahrscheinlich handelt es sich bei dieser Überweisung um die Transportkosten des Liftvan vom Lagerort zum Versteigerungslokal.

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102,71 RM

StAB 4,42/3-30

Rückerstattungsverfahren

30.12.1948  25.01.1951

Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Charlotte Mendelsohn, geb. Fraenkel stellte am 30.12.1948 einen Antrag auf Rückerstattung für das entzogene Umzugsgut ihrer Mutter Minna Fraenkel. Der Antrag wurde von Südafrika aus verschickt und ging daher erst am 13. April 1949 beim Landesamt für Wiedergutmachung ein. Dieses lehnte den Antrag daraufhin als "nicht termingemäß eingegangen " ab.

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EUR

StAB 4,54 Ra 984

Rückerstattungsverfahren

12.03.1958  20.03.1963

Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Im Oktober 1957 wird Lotte Mendelsohn schriftlich benachrichtigt, dass es nun aufgrund des dann erlassenen Bundesrückerstattungsgesetzes möglich ist, ihren 1951 abgelehnten Anspruch (Ra 984) erneut geltend zu machen.
Er wird 1963 mit der Zahlung einer Schadensersatzsumme von 8.000 DM beschieden.

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8000 DEM

StAB 4,54 Rü 5258

 
 
 
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