Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Leopold Leven
Dokumente: Anzahl 2
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Provenienz:
Transport (Land)
Fa. F.W. Neukirch
Menden -> Bremen (Das Umzugsgut kam in zwei Transporten in Bremen an.)
EUR
StAB 4,42/3-30
Lagerung
Fa. F.W. Neukirch
Bremen, Lager FWN.
"Die Verpackung des gesamten Umzugsgutes in einen 4m-Liftvan erfolgte am 21.11.1939. Diverses Umzugsgut wurde am 20.11.1939 aussortiert und separat für den Versand nach Holalnd verpackt. Drei Kisten und zwei Koffer (FWN 1292/1-3 und FWN 1292/4-5 kamen am 18.12.11939 via Duisburg nach Rotterdam durch die Hollan-Amerika-Linie zum Versand, während der Liftvan am 27.12.1939 im Hafen I Schuppen 9 eingelagert wurde." (Schreiben FWN an OFP am 16.11.1948)
EUR
StAB 4,54 Ra 70
Lagerung
Fa. Bremer Lagerhaus-Gesellschaft BLG
Bremen, BLG, Hafen I, Schuppen 9a.
Der Liftvan FWN 1292/3 sollte Ende 1941 nach Rotterdam ausgeführt werden, was zu dem Zeitpunkt jedoch nicht mehr möglich gewesen ist.
EUR
StAB 4,54 Ra 70
Transport (Land)
Fa. F.W. Neukirch
Bremen -> Duisburg -> Rotterdam. "Diverses Umzugsgut wurde am 20.11.1939 aussortiert und separat für den Versand nach Holland verpackt. Drei Kisten und zwei Koffer (FWN 1292 1-3 und FWN 1292 3-5) kamen am 18.12.1939 via Duisburg nach Rotterdam durch die Holland-Amerika-Linie zum Versand, während der Liftvan am 17.12.1939 im Hafen I Schuppen 9a eingelagert wurde." Auskunft Fa. F.W. Neukirch am 16.11.1948 an OFP Bremen.
EUR
StAB 4,54 Ra 70
Beschlagnahmung
Oberfinanzpräsident OFP Weser-Ems
"...hat der Oberfinanzpräsident das Umzugsgut als dem Reich verfallen erklärt..."
EUR
StAB 4,54 Ra 70
Transport (Land)
Versteigerung
Umzugsgutliste
Überweisung
Gutachten
Dietrich Schäfer
Schäfer akzeptiert die "vom Antragsteller aufgegebenen Einzelpreise..., wenn auch die Anschaffungsjahre nicht angegeben und viele Teile nur ungenau bezeichnet sind.", weist aber auf den "nach der Gebrauchtwarenverordnung niedriegsten Abschreibungssatz von 25 %" hin und rechnet von den beantragten 10.785,80 DM eine Abschreibung von 2.696,45 DM ab und ermittelt so 8.089,35 DM. Als Wiederbeschaffungswert wird dann der 1,6fache Betrag angenommen: 12.942,96 DM.
12942,96
DEM
StAB 4,54 OFD Ra 70
Rückerstattungsverfahren
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Wegen Uneinigkeit darüber, ab welchem Zeitpunkt die Zinszahlungen laufen soll, wird das Verfahren an das Landgericht verwiesen (OH 1034/1949).
Es wird sich geeinigt auf 4 % Zinsen ab dem 25.11.1948.
10000
DEM
StAB 4,54 Ra 70
Zusatzinformationen
Im Schreiben der Fa. F.W. Neukirch an den OFP Bremen vom 16.11.1948 wird erwähnt: "Der Auftraggeber befand sich im November 1941 noch in Menden, während der Eigentümer (Leopold Leven) schon lange Zeit vorher ausgewandert war. Ende 1941 sollte der Transport nach Rotterdam ausgeführt werden, dies war jedoch zu dieser Zeit nicht mehr möglich." (vgl. StAB 4,54 OFD Ra 70)
Leopold Leven wird juristisch vertreten von Dr. Dr. Henry Roy, Foreign Law Adviser aus Los Angeles, der seine Schriftsätze sehr ausführlich und eloquent verfasst hat.