Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Hilde Kanikel, geb. Goldschmid
Dokumente: Anzahl 3
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Provenienz:
Transport (Land)
Transport (See)
Fa. Hamburg-Südamerikanische Dampfschifffahrtsgesellschaft (Hamburg Süd)
D ROSARIO
Bremen -> (Buenos Aires) -> Bremen
EUR
StAB 4,54 Rü 5337
Lagerung
Fa. Bremer Lagerhaus-Gesellschaft BLG
Bremen, BLG Lagernr. 294a (ausgeliefert an Fa. Nicolaus Haye)
EUR
StAB 4,54 Rü 5337, StAB 4,42/3-85
Beschlagnahmung
Beschlagnahmung
Vugesta Wien
Auf Anordnung der Vugesta, AZ: Z1.898/23 durch die Firma Zdenko Dworak ausgeliefert an das Dorotheum zur Versteigerung.
EUR
StAB 4,54 Rü 5337
Transport (Land)
Umzugsgutliste
Versteigerung
Überweisung
Dorotheum Wien
Bankhaus Krentschker & Co., Wien I., Schubertring 3 auf das Vugesta-Konto Nr. 21.697
430,05
RM
StAB 4,54 Rü 5337
Gutachten
Rückerstattungsverfahren
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Der Antrag wurde 1952 wegen nicht fristgerechter Anmeldung abgelehnt (Gesetz Nr. 59 der US-Militärregierung, Anmeldefrist: 31.12.1948).
Wiederaufnahme eingeleitet durch ein Schreiben des Landesamt für Wiedergutmachung Bremen an Hilde Kanikel am 25.09.1957 aufgrund des gerade eingeführten Bundesrückerstattungsgesetztes der Bundesregierung ("ausgefülltes Anmeldeformular in vierfacher Ausfertigung dem Verwaltungsamt für INNERE RESTITUTIONEN in München einzureichen. Die Anmeldefrist erlischt mit dem 31.3.1958."
Der neue Antrag erfolgt durch Hilde Kanikel am 8. April 1958.
3500
DEM
StB 4,54 Rü 5337
Zusatzinformationen
Nach Kriegsausbruch Versuch der Wiener Firma Halfon, die zwei Kisten über den Hafen von Rotterdam zu verschicken ("Pro-forma Rechnung" der Fa. N.V. Rijn - En Zee-Transport-Maatschappij vom 16.12.1939).
Früherer Inhaber der Firma war Samuel M. Halfon (geb. 7.11.1870, im Jahr 1961 im Altersheim "Adolfo Hirsch" in San Miguel in Argentinien lebend. Er sagt im Fall von Hilde Kanikel aus, dass sich in einer ihrer beiden Umzugsgutkisten überwiegend Bücher befunden haben. Er kann sich deswegen gut daran erinnern, da er "als Jude damals nur mehr wenig zu tun hatte".
Nachdem der Anspruch nach langen Jahren vom OFD anerkannt wird, wird eine Schadensersatzhöhe von 3.000 DM angeboten. Hilde Kanikel entgegnet mit einem Anspruch von 5.000 DM. Der OFD zieht seinen Sachverständigen Otto Schoener hinzu, der "allerhöchstens" 3.500 DM für vertretbar hält, und bietet 3.500 DM an. Die URO nimmt im Namen von H. Kanikel das Angebot an.