Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Charlotte Oliven, geb. Bauchwitz
Kisten CB 3007-10
Kiste: CB 3012
Verschlag: CB 3016
Dokumente: Anzahl 3
mehrweniger
Provenienz:
Devisenverfahren
Oberfinanzpräsident Magdeburg (OFP)
Am 16. März 1939 genehmigt die Devisenstelle des Oberfinanzpräsidenten Magdeburg die Mitnahme von Charlotte Olivens Umzugsgut.
EUR
StAB 4,54 Rü 5576
Transport (Land)
Lagerung
Fa. Bremer Lagerhaus-Gesellschaft BLG
Bremen, BLG. 1883a und 1743a über die Fa. Röhlig & Co.
EUR
StAB 4,54 Rü 5576, Die Oberfinanzdirektion Bremen schreibt am 01.08.1963, der Liftvan wäre laut Lagerkartei 1743a (BLG) am 1. Oktober 1941 ausgeliefert worden.
Vernichtung Übersiedlungsgut
EUR
StAB 4,54 Rü 5576. Im Gegensatz zur Aussage in der Rückerstattungsakte wird die Vernichtung dieses Liftvans durch einen Luftangriff in der Lagerliste der BLG (4 Listen der BLG StAB 4,42/3-85) nicht erwähnt. Diese Listen wurden in der Nachkriegszeit aus den nicht mehr vollständig erhaltenen Karteikarten der BLG erstellt, insofern ist eine Nicht-Nennung in dieser Liste keine belastbare Aussage für oder gegen eine Lagerung in Bremen.
Beschlagnahmung
EUR
StAB 4,54 Rü 5576, Die OFD Bremen geht davon aus, dass das Umzugsgut entzogen wurde, da die BLG Lagerkartei 1743a eine Auslieferung des Liftvans vermerkt, dieser jedoch nie bei der Geschädigten ankgekommen ist.
Umzugsgutliste
Möbel, Klavier, Nähmaschine, Teppich, Grammophon, Heizsonne, Atlas, 3 klassische Bücher, 67 literarische Bücher, ca. 20 Lehrbücher (Lerica, Duden etc.), Geschirr, Besteck, Wäsche, Kleider, Tennisschläger, Bergstock, Kamelhaardecke, Elfenbeinkette, Hockeyschläger, Lorngou mit Etui, 3 Stoffhunde, grüne Uhr, Fernglas, Koffer, Hüte, Perserteppiche
3 große Bilder
Im Liftvan (der nicht zerstört wurde) befanden sich die Positionen 1-36, 42, 47, 92-123, 126, 158b, 208, 249, 292, 321, 327, 336 der Umzugsgutliste (s. Dokumente).
EUR
StAB 4,54 Rü 5576
Rückerstattungsverfahren
Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
Ein erster Beschluss erging am 09.09.1963 über 7.000 DM Entschädigung für den entzogenen Liftvan. Das restliche, vernichtete Umzugsgut galt zunächst nicht als entzogen, bis 1969 eine gegenläufige richterliche Entscheidung erging und das Verfahren wiederaufgenommen wurde. Ein erstes Angebot über 2.000 DM für die vernichteten Kisten und den Verschlag lehnt die Antragstellerin zunächst ab. Das Angebot wurde schließlich auf 2.500 DM erhöht.
9500
DEM
StAB 4,54 Rü 5576