Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Bertha Hanauer, geb. Steigerwald, später Baer
Dokumente: Anzahl 9
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Provenienz:
Ablieferung
Städtische Pfandleihanstalt Frankfurt
Silberwaren und Schmuck (Wert angegeben von Bertha Baer: 3.910 RM; gezahlt wurden ihr 119,45 RM)
Liste: siehe letzte Seite der Umzugsgutliste in Dokumente.
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 8880
Transport (Land)
Fa. H. Delliehausen
Verpackung im Haus in Frankfurt -> Lagerung Fa. Delliehausen, Frankfurt
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 8880
Transport (Land)
Fa. Danzas & Cie
Frankfurt, Lagerung bei Fa. Delliehausen -> Rotterdam
EUR
LASH Abt. 352.3 nr. 8914
Lagerung
Beschlagnahmung
Reichskommissar für die besetzten niederländischen Gebiete
Während der Lagerung des Liftvans in Rotterdam.
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 8880
Transport (Land)
Fa. Schenker & Co. GmbH
Rotterdam -> Lübeck
Auf Anweisung des OFP Kiel.
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 8880
Umzugsgutliste
Kücheneinrichtung und -geräte, Porzellan Hutschenreuther, Bestecke, Vasen, Platten, Bonboniere, Bleikristall, Glas, div. Bilder vom Flur (Silhouetten), Lampen, Schreibmappe braunes Leder, Schachbrett,Matratzen, Decken, Kissen und andre Textilien, 4 Bilder: Ölgemälde, 2 Stillleben, 2 Landschaften und Stillleben, Staubsauger Electrolux, Hausrat, Schlafzimmerausstattung Rio Palisander, Speisezimmer Nussbaum, Fremdenzimmer in grün, Küche in Holz, Flur Schleiflack, Bad, Wohn-Herrenzimmer Nussbaum, Bücherschrank 3türig, teilw. geschl. Glas, ca. 2,10 m; Couch, Sessel, Teppiche (Perser Herez, Perserbrücken u.a. sehr hochwertige), 18 hebräische und Kochbücher uvm.
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 8880
Gutachten
Rückerstattungsverfahren
Wiedergutmachungsamt am Landgericht Kiel
Verweis an das Wiedergutmachungsamt in Kiel am 25.01.1960.
Verweis an die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Kiel am 28.07.1960.
Vergleichsbeschluss am 23.09.1960 über 4.000 DM, der von der OFD Kiel am 17.10.1960 widerrufen wurde, da die Frankfurter Umzugsgutliste nicht mit der in Kiel vorliegenden übereinstimmte.
Wegen der schwierigen Abgrenzung der Objekte, die in Frankfurt verblieben sind und denjenigen, die nach Holland versendt worden sind, wird lange zwischen Frankfurt und Kiel über ein Verfahren, dass beide Objektgruppen zusammen behandeln könnte und wo dieses stattfinden sollte, diskutiert.
Von der durch den Hamburger Gutachter Walter Meyer emittelten Summe über 16.014 DM, zieht die OFD Kiel einen Betrag ab, so dass eine Schadensersatzhöhe von 12.000 DM angeboten wird.
Es wird am 23.04.1963 ein Vergleich über 12.000 DM geschlossen, den die OFD Kiel am 16. Mai 1963 widerruft. Sie vermuten, dass sich die Ansprüche von Bertha und ihrer Schwester Rosa überschneiden.
Am 15. 08.1963 wird dann schlussendlich doch ein Vergleich über 12.000 DM geschlossen. (LASH Abt. 352.3 Nr. 8914)
Die Akte LASH Abt. 510 Nr. 9703 umfasst die Rückerstattungsverhandlungen des in Frankfurt verbliebenen Umzugsgutes und des Hausrats auch der Eltern von Rosi und Bertha, geb. Steigerwald.
12000
DEM
LASH Abt. 510 Nr. 8880
LASH Abt. 352.3 Nr. 8914
Zusatzinformationen
12 weitere Kisten mit Umzugsgut hat Bertha Baer in Frankfurt zurückgelassen. Dafür wurde ein Rückerstattungsverfahren in Frankfurt angemeldet und am 23.09.1960 mit einer Zahlung über 4.000 DM verglichen.
Die Speditionsfirma H. Delliehausen aus Frankfurt hatte im Dezember 1939 an Frau A. Steigerwalt (der Schwester von Bertha Baer) geschrieben, dass sie seit 1933 Möbel für Frau Hanauer eingelagert hat.
In der Rückerstattungsakte bei der Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Kiel (LASH Abt. 352.3 Nr. 8914) liegt ein kleines schwarzes persönliches Notizbuch von Bertha Baer bei. Sie hat dort mit Bleistift fortlaufend ihr entzogenes Eigentum in Kategorien aufgelistet und einzelnen Transportkisten zugeteilt. In einem weiteren Heftchen hat sie einige Lebensmittel vom deutschen ins englische übersetzt.